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Förderung

Förderung — was der Staat zahlt und wie Sie es bekommen

Für die neue Heizung gibt es einen Zuschuss der KfW, für Dämmung und Fenster einen Zuschuss der BAFA, für Photovoltaik dagegen keinen Zuschuss, sondern Steuervorteile. Drei verschiedene Wege mit drei verschiedenen Antragsstellen und drei verschiedenen Fristen. Wir rechnen alle drei durch, sagen Ihnen, welcher Weg für Ihr Haus mehr bringt, und erstellen die Unterlagen, die Sie dafür brauchen.

Bis 80 % Zuschuss über KfW 458

Bestätigung zum Antrag (BzA) aus unserem Haus

0 % Umsatzsteuer auf Photovoltaik bis 30 kWp

KfW 458 im Detail

Wie sich Ihr Fördersatz zusammensetzt

Drei Bausteine, ein Deckel. Welcher Satz für Sie gilt, hängt an drei Dingen: wer im Haus wohnt, was rausfliegt und wie hoch das zu versteuernde Haushaltseinkommen ist. Alles darunter gilt für die Heizungsförderung der KfW — nicht für Dämmung, Fenster oder Lüftung, dafür ist die BAFA zuständig.

Grundförderung 30 %

Für jeden, der eine förderfähige Anlage einbaut — Wärmepumpe, Biomasse, Anschluss an ein Wärmenetz, Solarthermie, Brennstoffzelle. Ohne Bedingung an Einkommen oder Altanlage. Auch Vermieter bekommen diesen Teil.

Klimageschwindigkeitsbonus 16 %

Nur für selbstnutzende Eigentümer und nur beim Austausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung — dort ohne Altersgrenze. Bei Gas-Zentralheizung und Biomasse erst ab 20 Jahren Betriebszeit.

Einkommensbonus 40 / 30 / 10 %

Nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen des vorletzten Jahres: bis 30.000 € → 40 %, bis 40.000 € → 30 %, bis 50.000 € → 10 %. Nur für selbstnutzende Eigentümer. Nachweis über den Einkommensteuerbescheid.

Kinder im Haushalt: 10.000 € Abzug

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden vom zu versteuernden Einkommen einmalig 10.000 € abgezogen — einmalig, nicht je Kind. Das kann eine Bonusstufe höher bringen und damit auch den Deckel von 70 auf 80 % heben.

Deckel 70 oder 80 %

Zusammen höchstens 70 %. Die 80 % erreicht nur, wer den vollen Einkommensbonus von 40 % bekommt, also mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € — nach Abzug der 10.000 € für Kinder.

Förderfähige Kosten 28.000 €

Höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit — daraus maximal 22.400 € Zuschuss. Für die Einheiten zwei bis sechs zählen je 15.000 €, ab der siebten je 8.000 €. Was darüber liegt, zahlen Sie selbst oder finanzieren es über den KfW-Kredit.

Grundförderung 30 %

Für jeden, der eine förderfähige Anlage einbaut — Wärmepumpe, Biomasse, Anschluss an ein Wärmenetz, Solarthermie, Brennstoffzelle. Ohne Bedingung an Einkommen oder Altanlage. Auch Vermieter bekommen diesen Teil.

Entfallen: Effizienz- und Emissionsbonus

Der Effizienzbonus von 5 % für natürliche Kältemittel und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse sind zum 21.07.2026 gestrichen worden. Wer noch mit diesen Sätzen rechnet, rechnet mit veralteten Zahlen.

Ab 2027: Wertschöpfungsbonus

Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für alle Wärmepumpen von 30 % auf 15 %. Dafür kommt ein Bonus von 15 % für Geräte aus europäischer Fertigung hinzu. Unter dem Strich bleibt es bei europäischen Geräten bei 30 % — bei anderen halbiert es sich.

Vermieter und Mehrparteienhäuser

Die Grundförderung gilt auch für vermietete Objekte. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus dagegen nicht — die sind an die Selbstnutzung gebunden. Bei WEG stellt die Gemeinschaft den Antrag für die Heizungsanlage, jede Partei zusätzlich für ihre eigenen Maßnahmen.

Entfallen: Effizienz- und Emissionsbonus

Der Effizienzbonus von 5 % für natürliche Kältemittel und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse sind zum 21.07.2026 gestrichen worden. Wer noch mit diesen Sätzen rechnet, rechnet mit veralteten Zahlen.

Zahlen, Fristen, Unterlagen

Was gilt, was sich ändert und was Sie mitbringen müssen

Die Sätze der Heizungsförderung sind nicht auf Dauer festgeschrieben. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig, die förderfähigen Kosten sinken mit. Das ist kein Verkaufsdruck, sondern steht so in der Richtlinie — wir schreiben es hin, damit Sie selbst rechnen können, ob sich Warten lohnt.

Die drei Bausteine der KfW 458

Addiert wird von oben nach unten, begrenzt wird durch den Deckel in der letzten Zeile.

Baustein

Grundförderung

Klimageschwindigkeitsbonus

Satz

30 %

16 %

Für wen

Alle Eigentümer, auch Vermieter

Nur selbstnutzende Eigentümer, nur bei förderfähiger Altanlage

Einkommensbonus

Effizienzbonus

Emissionsminderungszuschlag

Höchstsatz

40 / 30 / 10 %

entfällt seit 21.07.2026

entfällt seit 21.07.2026

70 %, mit vollem Einkommensbonus 80 %

Nur selbstnutzende Eigentümer, nach zu versteuerndem Einkommen

Summe aller Bausteine

Der Klimageschwindigkeitsbonus läuft stufenweise aus, die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken parallel. Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung.

Absenkungsfahrplan bis 2030

Ab

21.07.2026

Klimageschwindigkeitsbonus

16 %

Förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit

28.000 €

01.02.2027

01.08.2027

01.02.2028

01.08.2028

12 %

8 %

4 %

0 %

27.250 €

26.500 €

25.750 €

25.000 €

bis 01.08.2030

0 %

weiter −750 € je Halbjahr bis 22.000 €

Die Beträge gelten für die Heizungsförderung der KfW. Bei mehreren Wohneinheiten addieren sich die Beträge — der Prozentsatz bleibt für alle gleich.

Förderfähige Kosten und Höchstzuschuss je Wohneinheit

BAFA — alles außer der Heizung

Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, smarte Regelung und die Optimierung der bestehenden Heizung laufen nicht über die KfW, sondern über die BAFA im Programm BEG Einzelmaßnahmen. Für Arbeiten an der Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte aus der dena-Liste zwingend vorgeschrieben.

Wohneinheit

1. Wohneinheit

2. bis 6. Wohneinheit, je

ab 7. Wohneinheit, je

Förderfähige Kosten

28.000 €

15.000 €

8.000 €

Zuschuss bei 70 %

Zuschuss bei 80 %

19.600 €

22.400 €

10.500 €

12.000 €

5.600 €

6.400 €

Maßnahme

Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Türen

Zuschuss

15 %

Förderfähige Kosten je Wohneinheit

30.000 €, mit iSFP 60.000 €

Anlagentechnik: Lüftung, smarte Steuerung

Heizungsoptimierung auf Effizienz

15 %

15 %

30.000 €, mit iSFP 60.000 €

30.000 €

Heizungsoptimierung auf Emissionsminderung

Fachplanung und Energieberatung

Bonus für individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

50 %

nach Richtlinie

50 %

nach Richtlinie

+5 %

seit 21.07.2026 nur auf den Teil über 30.000 €

Diese Unterlagen brauchen Sie

Grundbuchauszug oder Kaufvertrag als Eigentumsnachweis

Meldebescheinigung, wenn Sie den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus wollen

Einkommensteuerbescheide des vorletzten Jahres aller im Haushalt lebenden Eigentümer

Geburtsurkunde oder Meldebescheinigung des Kindes für den Abzug von 10.000 €

Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung — den entwerfen wir

Bestätigung zum Antrag (BzA) mit der Vorhabennummer — die erstellen wir

Nachweis über Alter und Art der Altanlage: Schornsteinfegerprotokoll oder Typenschild

Die vier häufigsten Fehler

Vor der Zusage anfangen. Wer bestellt, anzahlt oder montieren lässt, bevor der Antrag bestätigt ist, verliert den Zuschuss vollständig.

Vertrag ohne aufschiebende Bedingung. Ein normaler Auftrag gilt als Vorhabenbeginn.

Falsches Einkommensjahr. Maßgeblich ist das vorletzte Kalenderjahr vor Antragstellung, nicht das letzte.

Kinder vergessen. Der Abzug von 10.000 € wird nicht automatisch berücksichtigt — er muss im Antrag stehen.

Was wir übernehmen — und was nicht

Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) und stimmen sie mit dem Energieeffizienz-Experten ab

Wir entwerfen den Vertrag mit aufschiebender Bedingung

Wir liefern nach dem Einbau die Fachunternehmererklärung und den hydraulischen Abgleich

Den Antrag selbst stellt der Eigentümer im Portal „Meine KfW“ — das kann und darf niemand für ihn tun

Wir beraten nicht in Steuer- und Rechtsfragen. Für § 35c EStG und die Wahl zwischen Zuschuss und Steuerabzug fragen Sie Ihren Steuerberater.

Was sich zusätzlich kombinieren lässt

KfW 358 / 359: Ergänzungskredit bis 120.000 € je Wohneinheit für den Rest der Summe

Zinsverbilligung im Kredit bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 €

§ 35c EStG: 20 % Steuerabzug auf energetische Sanierung, höchstens 40.000 € je Objekt

Der Steuerabzug ist mit einem KfW-Zuschuss für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar — entweder – oder; wir rechnen beides gegen

§ 14a EnWG: reduziertes Netzentgelt für die Wärmepumpe über einen steuerbaren Anschluss

Kommunale Programme: manche Landkreise und Stadtwerke legen etwas drauf — wir prüfen das für Ihre Gemeinde mit

Diese Unterlagen brauchen Sie

Grundbuchauszug oder Kaufvertrag als Eigentumsnachweis

Meldebescheinigung, wenn Sie den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus wollen

Einkommensteuerbescheide des vorletzten Jahres aller im Haushalt lebenden Eigentümer

Geburtsurkunde oder Meldebescheinigung des Kindes für den Abzug von 10.000 €

Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung — den entwerfen wir

Bestätigung zum Antrag (BzA) mit der Vorhabennummer — die erstellen wir

Nachweis über Alter und Art der Altanlage: Schornsteinfegerprotokoll oder Typenschild

Stand 28.08.2026. Maßgeblich sind die Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM), die Merkblätter der KfW zum Programm 458 und die Vorgaben der BAFA in der jeweils geltenden Fassung. Die Förderung hängt von den bereitgestellten Bundesmitteln ab; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Maßgeblich sind die Bedingungen am Tag der Antragstellung. Wir erbringen keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung.

Photovoltaik

Kein Zuschuss, dafür Steuervorteile

Für Solaranlagen gibt es keine Förderung wie bei der Heizung. Der Vorteil liegt in der Umsatzsteuer, in der Einkommensteuer und in der Einspeisevergütung — zusammen ist das oft mehr wert als ein Zuschuss.

0 % Umsatzsteuer bis 30 kWp nach § 12 Abs. 3 UStG — auf Module, Wechselrichter, Speicher, Montagesystem, Kabel und Montage

Einnahmen bis 30 kWp je Einheit sind nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei, Obergrenze 100 kWp je Steuerpflichtigem

Einspeisevergütung bis 10 kWp: 7,70 ct/kWh bei Überschuss, 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung — 20 Jahre festgeschrieben

Die Sätze sinken planmäßig um 1 % je Halbjahr, zum 1. Februar und 1. August

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist Pflicht und muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen — das übernehmen wir

Der Netzbetreiber muss vor dem Anschluss zustimmen; die Anmeldung nach § 8 EEG machen wir mit

Ein Batteriespeicher wird nicht gesondert gefördert, fällt aber mit unter den Nullsteuersatz, wenn er zusammen mit der Anlage geliefert wird

Eine Wallbox fällt nicht unter den Nullsteuersatz — sie wird mit 19 % berechnet und nach § 19 Abs. 2 NAV beim Netzbetreiber angemeldet

Stand 28.08.2026. Maßgeblich sind das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Umsatzsteuergesetz und das Einkommensteuergesetz in der jeweils geltenden Fassung. Die Vergütungssätze gelten für Anlagen, die im laufenden Zeitraum in Betrieb gehen. Keine steuerliche Beratung.

Ablauf

So läuft der Antrag — Schritt für Schritt

1

Erst rechnen, dann entscheiden

Wir ermitteln Ihren Satz aus Gebäude, Altanlage, Einkommen und Kindern im Haushalt — bevor irgendetwas unterschrieben oder bestellt wird.

2

Vertrag mit aufschiebender Bedingung

Sie unterschreiben einen Liefer- und Leistungsvertrag, der ausdrücklich unter der Bedingung der Förderzusage steht. Ohne diese Klausel gilt der Auftrag als Vorhabenbeginn.

3

Bestätigung zum Antrag (BzA)

Die BzA erstellen wir und stimmen uns mit dem Energieeffizienz-Experten ab. Sie enthält die Vorhabennummer, ohne die der Antrag nicht durchgeht.

4

Antrag im Portal „Meine KfW“

Den Antrag stellt der Eigentümer selbst — mit BzA, Eigentumsnachweis und den Nachweisen für die Boni. Erst nach der Zusage darf gebaut werden.

5

Einbau, Nachweis, Auszahlung

Nach dem Einbau liefern wir Fachunternehmererklärung, Protokoll des hydraulischen Abgleichs und die Rechnung. Damit bestätigen Sie die Durchführung, danach wird ausgezahlt.

1

Erst rechnen, dann entscheiden

Wir ermitteln Ihren Satz aus Gebäude, Altanlage, Einkommen und Kindern im Haushalt — bevor irgendetwas unterschrieben oder bestellt wird.

Häufige Fragen

Fragen zur Förderung

Wann muss der Antrag gestellt sein?

Vor dem Beginn der Arbeiten und vor jeder Anzahlung. Der Lieferungs- und Leistungsvertrag darf abgeschlossen sein, muss aber unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage stehen. Diese Reihenfolge ist der häufigste Grund für abgelehnte Anträge.

Sinkt die Förderung noch?

Ja, planmäßig. Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt zum 1. Februar 2027 von 16 % auf 12 % und läuft bis August 2028 aus. Parallel sinken die förderfähigen Kosten. Das steht so in der Richtlinie — es ist kein Verkaufsargument.

Was ändert sich 2027 für Wärmepumpen?

Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für alle Wärmepumpen von 30 % auf 15 %. Dafür gibt es 15 % Wertschöpfungsbonus für Geräte aus europäischer Fertigung. Für europäische Geräte bleibt es also bei 30 %, für andere sind es 15 %. Was genau als europäische Fertigung gilt, regelt ein eigenes Infoblatt — wir prüfen es vor der Bestellung über die Geräteliste der BAFA.

Was zählt als förderfähige Altanlage?

Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen ohne Altersgrenze. Gas-Zentralheizungen und Biomasseheizungen erst ab 20 Jahren Betriebszeit. Die Anlage muss funktionsfähig sein — eine bereits ausgebaute Heizung bringt den Klimageschwindigkeitsbonus nicht.

Wir haben ein Kind — was bringt das?

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden vom zu versteuernden Einkommen einmalig 10.000 € abgezogen. Beispiel: 38.000 € Einkommen mit einem Kind werden zu 28.000 € — statt 30 % gibt es 40 % Einkommensbonus, und der Deckel steigt von 70 auf 80 %. Auf 28.000 € förderfähige Kosten sind das 2.800 € mehr.

Welches Einkommensjahr zählt?

Das zu versteuernde Einkommen des vorletzten Kalenderjahres vor der Antragstellung, nachgewiesen über den Einkommensteuerbescheid. Zusammengerechnet werden alle im Haushalt lebenden Eigentümer.

Bekomme ich Förderung für ein Mietobjekt?

Die Grundförderung von 30 % ja. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind auf selbstnutzende Eigentümer beschränkt und entfallen bei Vermietung.

Was ist mit Dämmung und Fenstern?

Das läuft nicht über die KfW, sondern über die BAFA im Programm BEG Einzelmaßnahmen: 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan zusätzlich 5 %. Der iSFP-Bonus gilt seit 21.07.2026 nur noch für den Kostenanteil über 30.000 €. Für Arbeiten an der Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte aus der dena-Liste vorgeschrieben.

Kann ich Zuschuss und Steuerabzug kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme nicht. § 35c EStG bringt 20 % über drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt — das ist ein Entweder-oder. Wir rechnen beide Wege durch und sagen Ihnen, welcher in Ihrem Fall mehr bringt. Die steuerliche Entscheidung trifft Ihr Steuerberater.

Was, wenn die Kosten über 28.000 € liegen?

Der Zuschuss ist bei 28.000 € förderfähigen Kosten gedeckelt. Für den Rest gibt es den Ergänzungskredit KfW 358 / 359 bis 120.000 € je Wohneinheit, bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 € mit verbilligtem Zins.

Gibt es Förderung für die Wallbox?

Für Einfamilienhäuser derzeit nicht — KfW 440 und 442 sind ausgelaufen. Für Mehrparteienhäuser läuft seit 15.04.2026 ein Bundesprogramm mit bis zu 2.000 € je Stellplatz; die Antragsfristen enden im Herbst 2026.

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

Die Zusage kommt in der Regel innerhalb weniger Wochen nach vollständigem Antrag. Ausgezahlt wird erst nach dem Einbau und nach Einreichung der Nachweise. Für die Zeit dazwischen bleibt die Rechnung bei Ihnen — das ist bei der Finanzierung einzuplanen.

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