
Elektro und Wallbox
Elektro für Wärmepumpe, Wallbox und Photovoltaik
Die Wärmepumpe braucht Strom, und der muss richtig ankommen. Zuleitung, Absicherung, Steuerbox nach § 14a EnWG, Anmeldung beim Netzbetreiber — vom selben Team, das auch die Heizung baut.
Anmeldung beim Netzbetreiber übernehmen wir
Steuerbarkeit nach § 14a EnWG von Anfang an
Wallbox und Wärmepumpe aus einer Planung
Was dazugehört
Vom Zählerschrank bis zum Stecker
Die Heizung scheitert selten am Gerät und oft am Anschluss. Deshalb planen wir beides zusammen.
Zuleitung und Absicherung
Querschnitt nach Leistung und Leitungslänge, Leitungsschutz, FI-Schutzschalter Typ B oder A-EV, wo er vorgeschrieben ist.
Zählerschrank
Ältere Schränke haben oft keinen Platz mehr für Wärmepumpe, Wallbox und Steuerbox. Ob erweitert oder erneuert werden muss, sehen wir vor Ort.
§ 14a EnWG
Wärmepumpen und Wallboxen sind seit 2024 steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dafür braucht es ein Steuergerät und die Anmeldung. Im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte.
Wallbox
11 kW ist anmeldepflichtig, ab 12 kW genehmigungspflichtig. Wir melden an und stimmen die Leistung mit Wärmepumpe und Hausanschluss ab.
Photovoltaik
Anschluss, Einspeisemanagement und die Verknüpfung mit der Wärmepumpe, damit eigener Strom bevorzugt in die Heizung geht.
Zusammenspiel
Wärmepumpe, Wallbox und PV am selben Hausanschluss brauchen ein Lastmanagement. Sonst wird abgeregelt, wenn alles gleichzeitig läuft.
Der häufigste Stolperstein
Reicht Ihr Hausanschluss?
Ein typischer Einfamilienhaus-Anschluss liefert 3 × 63 A. Was gleichzeitig daran hängen kann, entscheidet, ob es eng wird.
Wärmepumpe: je nach Größe 2–8 kW elektrisch, dazu ein Heizstab als Reserve
Wallbox: 11 kW, im Zweifel gleichzeitig mit der Heizung
Durchlauferhitzer, Herd, Sauna — alles, was gleichzeitig laufen kann
Lastmanagement löst fast alle Fälle, ohne den Hausanschluss zu vergrößern
Erst wenn das nicht reicht, wird der Hausanschluss ein Thema — und das dauert
Auslegung nach VDE-AR-N 4100 und den technischen Anschlussbedingungen des örtlichen Netzbetreibers. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG.
Ablauf
So läuft der Elektroteil
1
Bestandsaufnahme
Zählerschrank, Hausanschluss, vorhandene Leitungswege. Wir fotografieren und dokumentieren, statt zu schätzen.
2
Planung und Anmeldung
Querschnitte, Schutzeinrichtungen, Steuerbox. Anmeldung beim Netzbetreiber machen wir, nicht Sie.
3
Ausführung und Abnahme
Installation, Messung, Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600 und Übergabe der Unterlagen.
Häufige Fragen
Fragen zur Elektrik
Was bedeutet § 14a EnWG für mich?
Der Netzbetreiber darf die Leistung von Wärmepumpe und Wallbox in Spitzenzeiten kurzzeitig begrenzen — auf mindestens 4,2 kW. Dafür zahlen Sie geringere Netzentgelte. In der Praxis ist die Begrenzung selten spürbar.
Brauche ich einen zweiten Zähler?
Nicht zwingend. Es gibt Modul 1 (pauschaler Abzug) und Modul 2 (reduzierter Arbeitspreis, separater Zähler). Was günstiger ist, hängt vom Verbrauch ab — wir rechnen es mit Ihnen durch.
Kann ich die Wallbox später nachrüsten?
Ja, aber legen Sie beim Heizungsumbau das Leerrohr gleich mit. Nachträglich aufstemmen kostet mehr als das Rohr.
Wer meldet die Wärmepumpe an?
Wir. Anmeldung beim Netzbetreiber, Inbetriebsetzungsanzeige, Registrierung im Marktstammdatenregister, wo sie nötig ist.
Muss der Zählerschrank erneuert werden?
Häufig nicht der ganze — oft reicht eine Erweiterung. Schränke von vor 1990 ohne Platz für Steuerbox und Zusatzstromkreise sind aber ein Fall für Erneuerung.
Elektroteil gleich mitplanen?
Ein Angebot für Heizung und Elektro
Anmeldung und Zählerwechsel übernehmen wir
Lastmanagement statt teurem Hausanschluss
Oder rufen Sie direkt an: 0176 383 202 79
Achtergruppe
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