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Photovoltaikanlage auf dem Dach

Photovoltaik

Solarstrom vom eigenen Dach — geplant, angemeldet, angeschlossen

Module, Wechselrichter, Speicher und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Wir rechnen mit den Sätzen, die heute gelten, und sagen auch, was eine Anlage nicht kann.

Achtergruppe GmbH

Achtergruppe

SHK / TGA

0 % Umsatzsteuer bis 30 kWp

Einspeisevergütung 20 Jahre festgeschrieben

Anmeldung im Marktstammdatenregister übernehmen wir

Photovoltaik

Der Strom vom eigenen Dach kostet ein Drittel

Eine Photovoltaikanlage ist kein Gerät, sondern eine Kette: Module auf dem Dach, Wechselrichter im Haus, Zählerschrank, und immer öfter ein Speicher dazwischen. Entscheidend ist nicht die größte Modulzahl, sondern wie viel von dem erzeugten Strom Sie selbst verbrauchen — denn nur der ersetzt teuren Netzbezug.

Deshalb legen wir die Anlage nach Ihrem Verbrauch aus, nicht nach der freien Dachfläche. Wärmepumpe, Klimagerät, Warmwasser und Auto verschieben den Eigenverbrauch nach oben; ein Speicher trägt den Abendbedarf. Dachneigung, Ausrichtung und Verschattung gehen in die Ertragsrechnung ein — bei Ost-West-Dächern verteilt sich der Ertrag über den Tag statt in der Mittagsspitze, was dem Eigenverbrauch oft mehr bringt als die höhere Südspitze.

Bis 30 kWp gilt für Lieferung und Montage der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber übernehmen wir mit — ohne sie darf die Anlage nicht ans Netz.

Was zu einer Anlage gehört

Nicht nur Module auf dem Dach

Eine Photovoltaikanlage ist eine elektrische Anlage. Der größere Teil der Arbeit steckt unter dem Dach, nicht darauf.

Module und Unterkonstruktion

Ausrichtung, Verschattung, Dachhaken passend zur Eindeckung, Statik. Bei Ziegel, Blech und Flachdach jeweils anders — die Unterkonstruktion ist kein Zubehör, sondern der Teil, der 25 Jahre halten muss.

Wechselrichter

Auslegung auf die Modulleistung, Anzahl der MPP-Tracker nach Dachflächen. Einzelne Wechselrichter über 4,6 kVA dürfen nach VDE-AR-N 4105 nicht einphasig angeschlossen werden.

Speicher

Größe nach tatsächlichem Nachtverbrauch, nicht nach Katalog. Aufstellort trocken, frostfrei, belüftet, auf nicht brennbarem Untergrund, mit 20–30 cm Abstand zu Wänden — nach VDE-AR-E 2510-50.

Überspannungsschutz

Der innere Blitzschutz ist bei Photovoltaikanlagen seit 2018 Pflicht. Ob zusätzlich ein äußerer Blitzschutz nötig ist, entscheidet die Risikoanalyse nach DIN EN 62305-2 — nicht die Anlagengröße.

Zählerschrank und Anschluss

Zweirichtungszähler, Platz für Überspannungsableiter und gegebenenfalls Steuerbox. Anmeldung und Inbetriebsetzung laufen über den im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieb.

Anmeldung

Netzbetreiber vor der Montage, Marktstammdatenregister spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme. Beides übernehmen wir — das ist keine Zusatzleistung, sondern Teil des Auftrags.

Module und Unterkonstruktion

Ausrichtung, Verschattung, Dachhaken passend zur Eindeckung, Statik. Bei Ziegel, Blech und Flachdach jeweils anders — die Unterkonstruktion ist kein Zubehör, sondern der Teil, der 25 Jahre halten muss.

Zahlen, die heute gelten

Was der Staat zahlt und was er nicht mehr zahlt

Einspeisevergütung nach EEG, gültig vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027. Der Satz gilt ab Inbetriebnahme 20 Jahre lang unverändert.

Überschusseinspeisung bis 10 kWp: 7,70 ct/kWh · Volleinspeisung: 12,22 ct/kWh

Bis 40 kWp anteilig: 6,66 ct/kWh bzw. 10,24 ct/kWh

Die Sätze sinken planmäßig um 1 % je Halbjahr, jeweils zum 1. Februar und 1. August

0 % Umsatzsteuer auf Module, Wechselrichter, Speicher, Montagesystem, Kabel und Montage bis 30 kWp nach § 12 Abs. 3 UStG — eine Wallbox fällt nicht darunter

Einnahmen bis 30 kWp je Einheit sind nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei, Obergrenze 100 kWp je Steuerpflichtigem

In Stunden mit negativem Börsenpreis entfällt die Vergütung; diese Stunden werden hinten an die 20 Jahre angehängt

Ohne intelligentes Messsystem ist die Einspeiseleistung neuer Anlagen auf 60 % begrenzt

Stand 20.08.2026. Maßgeblich ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der jeweils geltenden Fassung. Kein steuerlicher Rat — für die Bewertung Ihres Einzelfalls fragen Sie Ihren Steuerberater.

Ablauf

In drei Schritten zur eigenen Anlage

wallbox-teil

1

Dach ansehen, Verbrauch rechnen

Ausrichtung, Neigung, Verschattung, Zustand der Eindeckung, Zählerschrank. Dazu Ihr Jahresverbrauch und wann Sie ihn haben — daraus kommt die sinnvolle Größe, nicht aus der Dachfläche.

2

Angebot und Anmeldung

Festpreis mit Stückliste. Parallel die Anmeldung beim Netzbetreiber — die muss vor der Montage durch sein.

3

Montage und Inbetriebnahme

Aufbau, Elektroanschluss, Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600, Inbetriebsetzung mit dem Netzbetreiber, Eintrag im Marktstammdatenregister und Einweisung.

1

Dach ansehen, Verbrauch rechnen

Ausrichtung, Neigung, Verschattung, Zustand der Eindeckung, Zählerschrank. Dazu Ihr Jahresverbrauch und wann Sie ihn haben — daraus kommt die sinnvolle Größe, nicht aus der Dachfläche.

Wallbox und Ladepunkt

Geladen wird mit dem Strom, der sonst ins Netz ginge

Die Wallbox hängt am selben Zählerschrank wie Wärmepumpe und Haushalt. Die Frage ist deshalb nie, ob sie an die Wand passt, sondern ob der Hausanschluss die Summe verträgt. Ein Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung: Lädt das Auto, während die Wärmepumpe Warmwasser bereitet, wird der Ladestrom heruntergeregelt, statt dass die Vorsicherung auslöst.

Zusammen mit der Photovoltaik wird daraus Überschussladen: Der Energiemanager gibt frei, wenn das Dach mehr liefert, als das Haus gerade braucht, und regelt zurück, wenn eine Wolke kommt. Sie laden dann mit dem Strom, für den es sonst nur die Einspeisevergütung gäbe.

Ladepunkte über 12 kW sind beim Netzbetreiber genehmigungspflichtig, darunter genügt die Anmeldung nach § 19 Abs. 2 NAV. Als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG darf der Netzbetreiber die Leistung in Ausnahmefällen drosseln — mindestens 4,2 kW bleiben erhalten, dafür gibt es ein reduziertes Netzentgelt. Anmeldung, Absicherung, FI Typ B oder A-EV und Prüfprotokoll gehören bei uns zum Auftrag.

Wallbox und Ladeinfrastruktur

Wallbox — angemeldet, abgesichert, richtig ausgelegt

Eine Wallbox ist kein Gerät zum Anschrauben. Sie ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber, eine Leitung mit dem richtigen Querschnitt und ein Schutzkonzept. Wir machen alle drei — für Einfamilienhäuser und für ganze Tiefgaragen.

Anmeldung beim Netzbetreiber ist immer Pflicht

Über 12 kVA zusätzlich genehmigungspflichtig

Installation nur durch eingetragenen Elektrofachbetrieb

Warum jetzt laden

Strom vom eigenen Dach ist der günstigste Kraftstoff

Eine Wallbox am Haus lädt über Nacht, ohne Umweg zur Säule und ohne Warten. Steht darüber eine Photovoltaikanlage — auf dem Dach oder als Carport wie im Bild —, fährt das Auto mit Strom, der sonst für wenige Cent ins Netz gegangen wäre. Selbst genutzter Solarstrom ist damit deutlich günstiger als Netzstrom und um ein Vielfaches günstiger als die öffentliche Schnellladesäule.

Der Weg dorthin ist Technik, keine Überredung: Wallbox mit 11 oder 22 kW, Anmeldung beim Netzbetreiber nach § 19 Abs. 2 NAV, als steuerbare Einrichtung nach § 14a EnWG mit reduziertem Netzentgelt, dazu ein Lastmanagement, damit Wärmepumpe, Haushalt und Auto zusammen am Hausanschluss bleiben. Wer die Leerrohre gleich beim Bau legt, spart sich später den Graben.

Und der Trend ist eindeutig: In Deutschland fährt ein wachsender Teil der Neuzulassungen elektrisch, und die Ladeinfrastruktur am eigenen Haus ist der bequemste Teil davon. Wir planen Wallbox, Zählerschrank und Photovoltaik zusammen — damit später nichts nachgerüstet werden muss.

Was dazugehört

Von der Anmeldung bis zum Prüfprotokoll

Der Preis einer Wallbox steht auf dem Karton. Was sie tatsächlich kostet, entscheidet der Weg vom Zählerschrank bis zum Stellplatz.

Anmeldung und Genehmigung

Jede fest installierte Ladeeinrichtung ist nach § 19 Abs. 2 NAV anmeldepflichtig. Übersteigt die Summenleistung 12 kVA je Kundenanlage, kommt eine Genehmigung dazu — die kann bis zu zwei Monate dauern. Beides läuft über uns.

Zuleitung und Absicherung

Querschnitt nach Leistung und Leitungslänge. Eine 11-kW-Wallbox zieht dauerhaft 16 A auf drei Phasen. Fehlerstromschutz Typ B oder Typ A-EV, je nachdem, was die Wallbox selbst mitbringt.

Steuerbarkeit nach § 14a EnWG

Wallboxen über 4,2 kW, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehen, sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf kurzzeitig drosseln, muss aber mindestens 4,2 kW garantieren.

Reduzierte Netzentgelte

Als Ausgleich gibt es drei Module: pauschaler Abzug von rund 110–190 € im Jahr ohne Zusatzzähler, 60 % Rabatt auf den Arbeitspreis mit eigenem Zähler, oder ein zeitvariabler Tarif. Wir rechnen durch, welches Modul für Sie günstiger ist.

Lastmanagement

Wärmepumpe, Wallbox und Herd am selben Hausanschluss brauchen eine Steuerung, sonst wird abgeregelt. Lastmanagement löst fast alle Fälle, ohne den Hausanschluss zu vergrößern — und das ist deutlich billiger.

Prüfung und Übergabe

Messung und Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600, Errichtung nach DIN VDE 0100-722, Inbetriebsetzungsanzeige beim Netzbetreiber, Einweisung und Unterlagen.

Anmeldung und Genehmigung

Jede fest installierte Ladeeinrichtung ist nach § 19 Abs. 2 NAV anmeldepflichtig. Übersteigt die Summenleistung 12 kVA je Kundenanlage, kommt eine Genehmigung dazu — die kann bis zu zwei Monate dauern. Beides läuft über uns.

Mehrfamilienhaus und Tiefgarage

Wenn mehrere Stellplätze laden sollen

Hier wird es technisch und rechtlich anspruchsvoller — und hier gibt es gerade Geld vom Bund.

Seit 15. April 2026 läuft das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ mit 500 Mio. € Fördervolumen

Bis 1.300 € je Stellplatz für die reine Vorverkabelung, bis 1.500 € mit Wallbox, bis 2.000 € mit bidirektionalem Laden

Bedingung: mindestens 20 % der Stellplätze vorverkabelt oder mindestens 6 Stellplätze elektrifiziert

Antragsberechtigt sind WEG, kleine und mittlere Unternehmen, private Eigentümer von Mietwohngebäuden und Wohnungsunternehmen — nicht Eigentümer von Einfamilienhäusern

Wird der Strom je Nutzer abgerechnet, müssen die Zähler eichrechtskonform sein (MID-Zertifikat, Eichgültigkeit 8 Jahre bei Wechselstrom)

Im eigenen Haus ohne Abrechnung an Dritte ist ein geeichter Zähler nicht nötig

Antragsfristen des Bundesprogramms: 10.11.2026 für WEG und KMU, 15.10.2026 für größere Wohnungsunternehmen. Antragstellung über das Portal des Bundes. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die Förderrichtlinie.

Ablauf

So läuft eine Wallbox-Installation

1

Vor Ort ansehen

Zählerschrank, Hausanschlussleistung, Leitungsweg, Aufstellort. Wir fotografieren und dokumentieren, statt am Telefon zu schätzen.

2

Anmelden und anbieten

Anmeldung beim Netzbetreiber, bei Bedarf Genehmigungsantrag. Parallel ein Festpreis mit allen Positionen.

3

Montieren und prüfen

Installation, Messung, Prüfprotokoll, Inbetriebsetzungsanzeige und Einweisung. Danach läuft sie.

1

Vor Ort ansehen

Zählerschrank, Hausanschlussleistung, Leitungsweg, Aufstellort. Wir fotografieren und dokumentieren, statt am Telefon zu schätzen.

Häufige Fragen

Was Hausbesitzer zu Photovoltaik und Wallbox fragen

Muss ich in Bayern eine Photovoltaikanlage bauen?

Für Wohngebäude nicht. Art. 44a der Bayerischen Bauordnung enthält für Wohnhäuser seit dem 1. Januar 2025 nur eine Soll-Vorschrift — eine Erwartung, keine Pflicht. Verbindlich ist die Solarpflicht für Nichtwohngebäude: Gewerbe- und Industriebauten seit März 2023, übrige Nichtwohngebäude seit Juli 2023 und seit Januar 2025 auch bei vollständiger Dacherneuerung. Gefordert ist dann mindestens ein Drittel der geeigneten Dachfläche.

Wie groß soll die Anlage sein?

Die Frage ist nicht, wie viel aufs Dach passt, sondern wie viel Sie selbst verbrauchen. Eigenverbrauch ist heute deutlich mehr wert als Einspeisung: Sie sparen den vollen Strompreis, statt 7,70 Cent zu bekommen. Mit Wärmepumpe und Wallbox im Haus steigt der sinnvolle Anlagenumfang deutlich.

Lohnt sich ein Speicher?

Er lohnt sich über den Eigenverbrauch, nicht über die Einspeisung. Faustregel: etwa 1 kWh Speicher je 1.000 kWh Jahresverbrauch — mehr bringt selten mehr. Wir rechnen es mit Ihrem Lastgang durch, statt einen Katalogwert zu nehmen.

Brauche ich einen Blitzschutz?

Der innere Blitzschutz — Überspannungsschutz — ist seit 2018 bei jeder Anlage Pflicht. Ein äußerer Blitzschutz ist nicht automatisch ab 10 kWp nötig, auch wenn das oft behauptet wird. Entscheidend ist die Risikoanalyse nach DIN EN 62305-2. Hat Ihr Haus bereits eine Blitzschutzanlage, muss die neue Photovoltaik zwingend in diese eingebunden werden.

Ist ein Feuerwehrschalter Pflicht?

Für private Anlagen gibt es dafür keine bundesweite gesetzliche Pflicht. Die VDE-AR-E 2100-712 gilt aber als Stand der Technik und ist damit im Schadensfall haftungsrelevant. Wir bauen die DC-Freischaltung deshalb ein und erklären Ihnen, warum.

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Für Anlagen bis 30 kWp nicht. Es braucht weder Gewerbeanmeldung noch Steuernummer für die Anlage. Pflicht ist allein der Eintrag im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme — und den machen wir mit.

Was ist mit einem Balkonkraftwerk?

Erlaubt sind bis 800 VA Wechselrichterleistung und bis 2.000 Wp Module. Anmeldung nur im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats; der Netzbetreiber darf im Standardfall keine zusätzliche Meldung verlangen. Bis 960 Wp genügt die Schuko-Steckdose, darüber braucht es eine Energiesteckvorrichtung und einen Elektriker. Mieter haben nach § 554 BGB einen Anspruch auf Zustimmung.

Darf ich die Wallbox selbst anschließen?

Nein. Nach §§ 13 und 19 NAV dürfen Anschluss und Anmeldung nur durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist. Das ist kein Formalismus: 11 kW bedeuten 16 Ampere dauerhaft auf drei Phasen.

11 kW oder 22 kW?

Für zu Hause fast immer 11 kW. Bis 12 kVA reicht die Anmeldung, darüber kommt eine Genehmigung dazu, die abgelehnt werden kann. Und 11 kW laden ein übliches Auto über Nacht ohnehin voll — 22 kW nutzen die wenigsten Fahrzeuge überhaupt.

Was heißt „steuerbar“ nach § 14a EnWG?

Der Netzbetreiber darf die Leistung bei Netzengpässen kurzzeitig reduzieren, muss Ihnen aber mindestens 4,2 kW lassen. In der Praxis passiert das selten. Dafür zahlen Sie weniger Netzentgelt. Anlagen von vor 2024 können noch bis zum 31.12.2028 im alten Modus bleiben.

Muss ich die Wallbox im Marktstammdatenregister eintragen?

Nein. Das Register ist für Erzeugungsanlagen — Photovoltaik und Speicher. Eine Wallbox ist ein Verbraucher und wird nur beim Netzbetreiber angemeldet.

Kann ich mit Solarstrom laden?

Ja, über den Überschuss. Ein Energiemanagement gibt der Wallbox frei, sobald genug eigener Strom da ist. Wichtig ist die Untergrenze: dreiphasig braucht ein Auto rund 4,2 kW, um überhaupt anzufangen — darunter muss einphasig geladen oder Netzstrom zugemischt werden.

Brauche ich einen geeichten Zähler?

Nur wenn Sie Strom gegen Geld an Dritte abgeben — Mieter, Mitarbeiter, Gäste. Dann verlangt das Mess- und Eichgesetz einen MID-zertifizierten Zähler, gültig acht Jahre bei Wechselstrom. Im eigenen Haus für sich selbst nicht.

Reicht mein Hausanschluss?

Meistens ja. Ein typischer Anschluss mit 3 × 63 A trägt Wärmepumpe und Wallbox, wenn ein Lastmanagement dafür sorgt, dass nicht alles gleichzeitig Vollgas gibt. Erst wenn das nicht reicht, wird der Hausanschluss ein Thema — und dann dauert es.

Sollen wir Ihr Dach und Ihren Stellplatz anschauen?

Auslegung nach Ihrem Verbrauch, nicht nach Dachfläche

Anmeldung und Marktstammdatenregister übernehmen wir

Festpreis mit Stückliste vor der Montage

Oder rufen Sie direkt an: 0176 383 202 79

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Sanitär, Heizung, Klima. Geplant, gerechnet und gebaut von einem Fachbetrieb aus dem Landkreis Regensburg.

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© 2026 Achtergruppe GmbH · HRB 12511, Amtsgericht Regensburg · USt-IdNr. DE276826159

Achtergruppe GmbH — Heizung, Sanitär, Klima, Photovoltaik und Brandschutz aus einer Hand. Fachbetrieb aus dem Landkreis Regensburg, bundesweit tätig.

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