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Achtergruppe GmbH

Achtergruppe

SHK / TGA

Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Planung, Materiallieferung und Montage sowie für Bestellungen im Online-Shop der Achtergruppe GmbH.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der

Achtergruppe GmbH
Deuerlinger Straße 4, 93152 Nittendorf
Geschäftsführer: Andreas Belser
Amtsgericht Regensburg, HRB 12511
Telefon: 0176 383 202 79
E-Mail: info@achtergruppe.de

— nachfolgend „wir“ — und ihren Kunden. Wir erbringen drei Arten von Leistungen, die einzeln oder zusammen beauftragt werden können:

a) Planung. Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, Auslegung, Stückliste, Schemata und Unterlagen für Förderung und Netzanmeldung.
b) Lieferung von Material. Anlagenteile, Zubehör und Ersatzteile, auch über unseren Online-Shop.
c) Montage und Inbetriebnahme. Ausführung der geplanten Anlage.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Einzelne Regelungen dieser Bedingungen gelten ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern; das ist jeweils angegeben.

§ 2 Vertragssprache und Speicherung des Vertragstextes

Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Bei Bestellungen im Online-Shop speichern wir den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und diese Bedingungen per E-Mail zu. Den aktuellen Stand dieser Bedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite abrufen, ausdrucken und speichern.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss im Online-Shop

Die Darstellung der Artikel im Shop ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Mit dem Anklicken der Schaltfläche, die den Kauf abschließt, geben Sie ein verbindliches Angebot ab.

Wir bestätigen den Eingang Ihrer Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir die Annahme ausdrücklich erklären oder die Ware versenden — spätestens jedoch, wenn wir die Zahlung anfordern oder entgegennehmen.

Vor dem Absenden können Sie Ihre Eingaben im Bestellformular jederzeit mit den üblichen Tastatur- und Mausfunktionen sowie über die Korrekturmöglichkeiten des Bestellvorgangs ändern oder die Bestellung abbrechen.

§ 4 Angebote und Vertragsschluss bei Planung, Lieferung und Montage

Die Ergebnisse unseres Online-Rechners, Paketpreise auf dieser Website und mündliche Auskünfte sind überschlägig und unverbindlich. Sie sind kein Angebot im Sinne des § 145 BGB.

Ein Vertrag über Planung, Lieferung oder Montage kommt erst zustande, wenn wir ein schriftliches Angebot abgegeben haben und Sie dieses in Textform annehmen oder wir Ihre Bestellung in Textform bestätigen. Grundlage der Ausführung sind das Angebot, die zugehörige Leistungsbeschreibung und die Stückliste.

Unsere Angebote bleiben, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, vier Wochen ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf können sich insbesondere Material- und Gerätepreise ändern.

§ 5 Preise, Umsatzsteuer und Versandkosten

Alle Preise gegenüber Verbrauchern sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf und an Wohngebäuden fällt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von 0 % an; das ist im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

Versandkosten sind im Warenkorb und im Bestellvorgang vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen. Bei Speditionsware nennen wir die Kosten im Angebot. Abholung ist nach Absprache möglich.

Bei Montageleistungen sind Anfahrt, Gerüst, Kernbohrungen, Entsorgung von Altanlagen und Elektroarbeiten nur enthalten, soweit sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind.

§ 6 Zahlung und Abschlagszahlungen

Die im Bestellvorgang oder im Angebot genannten Zahlungsarten stehen zur Verfügung. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Bei Werkleistungen können wir Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen (§ 632a BGB). Bei Verbraucherbauverträgen im Sinne des § 650i BGB gilt die Begrenzung des § 650m Abs. 1 BGB: Abschlagszahlungen dürfen insgesamt 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich Nachträgen nicht übersteigen.

Eine Aufrechnung steht Ihnen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln bleibt unberührt.

§ 7 Lieferung, Versand und Gefahrübergang

Wir liefern deutschlandweit. Die voraussichtliche Lieferzeit ist beim jeweiligen Artikel beziehungsweise im Angebot angegeben. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für Sie zumutbar sind; zusätzliche Versandkosten entstehen Ihnen dadurch nicht.

Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit der Übergabe der Ware über (§ 475 Abs. 2 BGB). Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer über.

Transportschäden bitten wir Sie, uns zeitnah zu melden und — soweit möglich — beim Zusteller anzuzeigen. Ihre gesetzlichen Rechte werden dadurch nicht eingeschränkt; eine unterbliebene Meldung hat für Verbraucher keine Nachteile.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Wird eingebautes Material wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes, erlischt der Eigentumsvorbehalt insoweit kraft Gesetzes; unsere Zahlungsansprüche bleiben davon unberührt.

§ 9 Ausführung der Montage und Mitwirkung des Kunden

Damit wir termingerecht arbeiten können, stellen Sie uns die Baustelle in geeignetem Zustand zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere:

— freier und sicherer Zugang zum Aufstellraum und zu den Leitungswegen,
— Strom und Wasser am Einsatzort,
— Räumung des Heizraums von Gegenständen, die der Arbeit im Weg stehen,
— Angaben zu verdeckt geführten Leitungen und zu tragenden Bauteilen,
— die für die Ausführung erforderlichen behördlichen Genehmigungen, soweit sie nicht ausdrücklich von uns übernommen wurden.

Wir setzen voraus, dass die vorhandene Elektroinstallation, der Schornstein und die Statik für die geplante Anlage geeignet sind, soweit wir dies nicht selbst geprüft und angeboten haben. Zeigt sich bei der Ausführung, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, stimmen wir diese vor der Ausführung mit Ihnen ab (§ 12).

Kommen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich dadurch die Ausführung, können wir den nachgewiesenen Mehraufwand berechnen.

§ 10 Termine und Fristen

Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn wir sie in Textform als verbindlich bestätigt haben. Bei Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben — insbesondere Lieferausfällen unserer Vorlieferanten, Streik, behördlichen Anordnungen oder Witterung, die die Arbeit unmöglich macht — verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen. Wir informieren Sie unverzüglich. Ihre gesetzlichen Rechte bei Verzögerungen bleiben unberührt.

§ 11 Abnahme

Nach Fertigstellung nehmen Sie die Leistung ab. Über die Abnahme fertigen wir ein Protokoll; darin werden festgestellte Mängel aufgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Zur Inbetriebnahme gehören die Einweisung in die Bedienung und die Übergabe der Unterlagen (Bedienungsanleitungen, Einstellprotokoll, Unterlagen für Förderung und Netzbetreiber).

§ 12 Nachträge und Änderungen

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Zusätzliche Leistungen rechnen wir nach dem vereinbarten Nachtragspreis ab; ist kein Preis vereinbart, nach der üblichen Vergütung. Vor Ausführung nennen wir Ihnen den zu erwartenden Mehrpreis.

§ 13 Mängelansprüche und Verjährung

Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Für Verbraucher gilt insbesondere:

— Bei Kaufverträgen über neue Ware verjähren Mängelansprüche in zwei Jahren ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
— Bei Werkleistungen an einem Bauwerk verjähren Mängelansprüche in fünf Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Der Einbau einer Heizzentrale, einer Wärmepumpe oder einer Trinkwasser­installation in ein Gebäude gehört dazu.
— Bei Planungsleistungen für ein Bauwerk verjähren Mängelansprüche ebenfalls in fünf Jahren.

Gegenüber Unternehmern verkürzt sich die Verjährung bei Kaufverträgen über neue Ware auf ein Jahr ab Ablieferung; die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB bleibt unberührt. Diese Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.

Garantien der Hersteller bestehen unabhängig davon und werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Ihre gesetzlichen Rechte uns gegenüber werden dadurch nicht eingeschränkt.

§ 14 Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist damit nicht verbunden.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten, die Fristen und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in der Widerrufsbelehrung. Sie ist Bestandteil dieser Bedingungen.

§ 16 Förderung

Wir erstellen die Unterlagen, die für Anträge nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) benötigt werden, und melden Wärmepumpen und Ladepunkte beim Netzbetreiber an (§ 19 Abs. 2 NAV, § 14a EnWG).

Über die Bewilligung entscheidet allein die Förderstelle. Wir schulden die fachlich richtige Vorbereitung der Unterlagen, nicht den Erfolg des Antrags. Voraussetzung für die Förderung ist regelmäßig, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird; bitte stimmen Sie den Ablauf vorher mit uns ab.

§ 17 Streitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

§ 18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2026

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Sanitär, Heizung, Klima. Geplant, gerechnet und gebaut von einem Fachbetrieb aus dem Landkreis Regensburg.

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