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Aktuell · Förderung

iSFP-Bonus seit 21. Juli 2026 neu geregelt

Der Fünf-Prozent-Bonus zum individuellen Sanierungsfahrplan gilt jetzt erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten, und nur für den Teil darüber.

Was der iSFP-Bonus ist

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein von einem Energieeffizienz-Experten erstellter Plan, der die Sanierung eines Gebäudes in aufeinander abgestimmte Schritte zerlegt. Wer eine Einzelmaßnahme aus diesem Plan umsetzt, bekam bisher fünf Prozentpunkte zusätzlich auf den Zuschuss der BEG-Einzelmaßnahmen — also bei Dämmung, Fenstern, Lüftung und Anlagentechnik, beantragt beim BAFA.

Was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat

Seither gilt für den Bonus eine Mindestinvestitionsgrenze von 30.000 €, und der Bonus wird nur noch auf den Teil der förderfähigen Kosten gewährt, der über dieser Grenze liegt.

Ein Beispiel: Bei 35.000 € förderfähigen Kosten sind das fünf Prozent aus 5.000 €, also 250 €; vorher wären es fünf Prozent aus 35.000 € gewesen, also 1.750 €. Wer unter 30.000 € bleibt, erhält den Bonus gar nicht mehr.

Was der iSFP trotzdem weiterhin bringt

Unverändert bleibt der zweite, oft wichtigere Vorteil: Mit einem iSFP verdoppeln sich die maximal förderfähigen Kosten je Wohneinheit und Jahr von 30.000 € auf 60.000 €. Bei größeren Maßnahmen ist das in der Regel deutlich mehr wert als der Bonus selbst.

Für den reinen Heizungstausch gilt das nicht

Der iSFP-Bonus gehört zu den BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA. Die Heizungsförderung nach KfW 458 — also der Austausch der Heizung gegen Wärmepumpe, Biomasse, Wärmenetzanschluss oder Solarthermie — hat ihre eigenen Boni und kennt keinen iSFP-Bonus. Dieselbe Maßnahme kann außerdem nicht gleichzeitig über BAFA und KfW gefördert werden.

Sinnvoll ist der iSFP daher vor allem dann, wenn ohnehin mehrere Maßnahmen an der Gebäudehülle anstehen und das Investitionsvolumen deutlich über 30.000 € liegt.

Welche Förderung für Ihr Vorhaben in Frage kommt, rechnen wir vor der Beauftragung durch — Förderung KfW 458 oder direkt anfragen.

Angaben nach dem Stand vom September 2026, geprüft an zwei voneinander unabhängigen Quellen. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien des BAFA und der KfW. Diese Seite ersetzt keine Förderberatung.

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