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Aktuell · Förderung

Klimabonus sinkt zum 1. Februar 2027

Der Klimageschwindigkeitsbonus in der KfW-Heizungsförderung fällt von 16 auf 12 Prozent. Maßgeblich ist die Förderzusage, nicht der Einbau.

Was sich ändert

Der Klimageschwindigkeitsbonus ist der Teil der Heizungsförderung nach KfW 458, den selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer alten, noch funktionierenden Heizung zusätzlich bekommen. Seit dem 21. Juli 2026 liegt er bei 16 Prozent. Zum 1. Februar 2027 sinkt er auf 12 Prozent.

Danach geht es halbjährlich weiter abwärts: 8 Prozent ab 1. August 2027, 4 Prozent ab 1. Februar 2028, und ab 1. August 2028 entfällt der Bonus vollständig.

Was das in Zahlen bedeutet

Vier Prozentpunkte klingen wenig. Bezogen auf die förderfähigen Höchstkosten von 28.000 € für die erste Wohneinheit sind es 1.120 €, die zwischen einer Zusage im Januar und einer im Februar 2027 liegen. Bei mehreren Wohneinheiten entsprechend mehr.

Worauf es beim Termin ankommt

Entscheidend ist nicht, wann gebaut wird, sondern wann die Förderzusage vorliegt. Wer den Satz von 16 Prozent sichern will, braucht die Zusage bis zum 31. Januar 2027. Bis dahin müssen der Vertrag mit dem Fachbetrieb, die Bestätigung zum Antrag (BzA) und der Antrag im KfW-Portal erledigt sein — und zwischen Antrag und Zusage liegt Bearbeitungszeit.

Praktisch heißt das: Wer den Austausch für 2027 plant, sollte die Unterlagen im Herbst 2026 auf den Weg bringen und nicht erst im Januar anfangen. Die Umsetzung selbst darf danach im gewohnten Zeitrahmen erfolgen; die Frist dafür steht in der Zusage.

Was gleich bleibt — und was nicht

Von dieser Absenkung nicht betroffen sind die Grundförderung von 30 Prozent und der Einkommensbonus. Der Gesamtdeckel liegt weiterhin bei 70 Prozent, im Höchstfall bei 80 Prozent. Auch die Bedingungen für den Klimageschwindigkeitsbonus selbst ändern sich nicht — er bleibt an Selbstnutzung und an den Zustand der Altanlage gebunden.

Wichtig für alle, die eine Wärmepumpe für 2027 planen

Für Wärmepumpen ist eine zweite, davon unabhängige Änderung angekündigt. Nach dem Stand vom September 2026 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen zum ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 Prozent. Als Ausgleich ist ein neuer Bonus von bis zu 15 Prozentpunkten für Geräte mit europäischer Wertschöpfung vorgesehen — wer dessen Anforderungen nicht erfüllt, käme also auf die Hälfte der bisherigen Grundförderung. Die genauen Bedingungen dieses Bonus lagen bei Redaktionsschluss noch nicht abschließend vor. Beide Termine fallen in dasselbe Quartal: Wer die heutigen Sätze sichern will, braucht die Zusage rechtzeitig.

Ihren persönlichen Satz können Sie auf der Seite Förderung KfW 458 selbst durchrechnen. Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag und begleiten den Antrag — unverbindlich anfragen.

Angaben nach dem Stand vom September 2026, geprüft an zwei voneinander unabhängigen Quellen. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Merkblätter und Richtlinien der KfW. Diese Seite ersetzt keine Förderberatung.

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