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Ratgeber · Förderung

Förderung Schritt für Schritt

KfW 458 für die Heizung: welche Bausteine es gibt, in welcher Reihenfolge beantragt wird und welche Unterlagen dafür nötig sind.

Drei Töpfe, drei Stellen

Für die neue Heizung gibt es einen Zuschuss der KfW (Programm 458). Für Dämmung, Fenster und Lüftung ist die BAFA zuständig. Für Photovoltaik gibt es keinen Zuschuss, sondern Steuervorteile — unter anderem den Nullsteuersatz auf Lieferung und Installation bis 30 kWp. Die drei Wege haben unterschiedliche Antragstellen und unterschiedliche Fristen; sie werden getrennt beantragt.

Wie sich der Fördersatz zusammensetzt

Grundförderung 30 % — für jede förderfähige Anlage, ohne Bedingung an Einkommen oder Altanlage; auch für Vermieter. Für Wärmepumpen ist angekündigt, dass dieser Satz zum ersten Quartal 2027 auf 15 % sinkt (Stand September 2026); ein neuer Bonus von bis zu 15 Prozentpunkten für Geräte mit europäischer Wertschöpfung soll das ausgleichen — seine Bedingungen standen bei Redaktionsschluss noch nicht endgültig fest. Wer 2027 tauschen will, sollte das vorher durchrechnen lassen.
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % — nur für selbstnutzende Eigentümer und nur beim Austausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung; bei Gas-Zentralheizung und Biomasse erst ab 20 Jahren Betriebszeit.
Einkommensbonus 40 / 30 / 10 % — nur für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen des vorletzten Jahres: bis 30.000 € vierzig, bis 40.000 € dreißig, bis 50.000 € zehn Prozent. Nachweis über den Einkommensteuerbescheid. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden vom zu versteuernden Einkommen einmalig 10.000 € abgezogen — einmalig, nicht je Kind.

Zusammen ist der Zuschuss auf höchstens 70 % gedeckelt; die 80 % erreicht nur, wer den vollen Einkommensbonus von 40 % bekommt. Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 € begrenzt — daraus höchstens 22.400 € Zuschuss; für die Einheiten zwei bis sechs zählen je 15.000 €, ab der siebten je 8.000 €. Die vollständigen Stufen, Grenzen und Sonderfälle stehen auf unserer Seite Förderung KfW 458 — dort auch der Rechner, der Ihren Satz aus Ihren Angaben ermittelt.

Die Reihenfolge — hier wird am meisten falsch gemacht

1. Angebot und Vertrag. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb wird geschlossen, bevor der Antrag gestellt wird — aber mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung auf die Förderzusage. Ohne diese Klausel kann eine Ablehnung teuer werden.

2. Bestätigung zum Antrag (BzA). Diese Bestätigung stellt das Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte aus. Sie enthält die technischen Daten der geplanten Anlage sowie die förderfähigen Kosten und ist die Voraussetzung für den Antrag.

3. Antrag im KfW-Zuschussportal. Erst mit der BzA-ID kann der Antrag gestellt werden. Antragsteller ist der Eigentümer und nicht der Handwerksbetrieb.

4. Umsetzung. Nach der Zusage wird gebaut. Für die Umsetzung und den Nachweis gilt eine Frist; sie steht in der Zusage und lässt sich in engen Grenzen verlängern.

5. Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Nachweis. Nach Fertigstellung wird die BnD ausgestellt und zusammen mit den Rechnungen im Portal eingereicht. Erst danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Was regelmäßig übersehen wird

Der hydraulische Abgleich ist Fördervoraussetzung und muss nach Verfahren B mit raumweiser Heizlastberechnung nachgewiesen werden. Rechnungen müssen die förderfähigen Leistungen erkennbar ausweisen; eine Pauschalrechnung „Heizungsanlage komplett“ reicht nicht. Eigenleistung ist nicht förderfähig, das Material dafür in der Regel schon; diese Abgrenzung sollte vor Baubeginn geklärt sein.

Diese Übersicht ersetzt keine Förderberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien und Merkblätter der KfW und der BAFA. Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag und prüfen Ihren Fall vor der Beauftragung. Stand: September 2026.

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