Photovoltaik: die Anmeldung ist der Terminplan
Module sind lieferbar, Monteure sind planbar — was den Termin verschiebt, sind fast immer Formulare. Wer eine Photovoltaikanlage plant, sollte deshalb nicht mit dem Dach anfangen, sondern mit dem Netzbetreiber.
Zwei Anmeldungen, nicht eine
Vor dem Anschluss geht die Anmeldung an den zuständigen Netzbetreiber — mit Datenblatt des Wechselrichters, Einheitenzertifikat und dem Anschlussschema. Nach der Inbetriebnahme kommt die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur dazu; dafür gilt eine Frist von einem Monat. Beides erledigen wir für unsere Kunden mit, weil eine nicht registrierte Anlage im Zweifel keine Vergütung bekommt.
Der Zählerschrank ist der Engpass
Für die Einspeisung wird der alte Zähler gegen einen Zweirichtungszähler getauscht. Viele Bestandsschränke erfüllen die heutigen Anforderungen der Netzbetreiber nicht mehr — fehlender Platz für den Zählerplatz nach aktueller Norm, kein Raum für den Steuerungsbereich, keine getrennte Absicherung. Das ist kein Ausschlusskriterium, aber es gehört in die Planung und in den Preis. Wer ohnehin eine Wallbox oder eine Wärmepumpe plant, macht den Zählerplatz besser einmal richtig als dreimal auf.
Das Dach: Haken, Statik, Verschattung
Die Unterkonstruktion wird nach Wind- und Schneelast ausgelegt, nicht nach Gefühl. Bei alten Dächern prüfen wir Sparrenabstand und Zustand der Latten, bevor ein Haken gesetzt wird. Und wir sehen uns die Verschattung an: Ein Schornstein, eine Gaube oder der Nachbarbaum kosten in einem einzelnen Strang mehr Ertrag, als die meisten erwarten — dafür gibt es Modulwechselrichter oder Optimierer, aber sie sollten vorher eingeplant und nicht nachträglich verkauft werden.
Was oft vergessen wird
Potentialausgleich und, wo ein Blitzschutz vorhanden ist, dessen fachgerechte Einbindung
Die DC-Leitungsführung: kurze Wege, UV-beständig verlegt, nicht über scharfe Kanten
Der Aufstellort des Wechselrichters — kühl, zugänglich, nicht im Schlafzimmer nebenan
Die Frage, ob ein Speicher wirtschaftlich ist — sie hängt am Verbrauchsprofil, nicht an der Modulzahl
Umsatzsteuer
Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf und an Wohngebäuden gilt bis zu einer Anlagenleistung von 30 kWp der Umsatzsteuersatz von null Prozent. Das gilt für Module, Wechselrichter, Speicher und die Montage — auf der Rechnung steht dann keine Mehrwertsteuer. Nicht davon erfasst sind Arbeiten, die nichts mit der Anlage zu tun haben, etwa eine Dachsanierung.
Ein Foto des Daches und eines vom Zählerschrank genügen für die erste Einschätzung: 0176 383 202 79.

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