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Förderung: die Reihenfolge ist wichtiger als der Prozentsatz

5. Sept.
2 Min. Lesezeit

Über Fördersätze wird viel geredet. Verloren geht die Förderung aber fast nie am Prozentsatz, sondern an der Reihenfolge — weil jemand unterschrieben hat, bevor der Antrag gestellt war.

Antrag vor Auftrag — mit einer Ausnahme

Der Grundsatz lautet: erst der Antrag, dann der Auftrag. In der Heizungsförderung gibt es dazu einen praktikablen Weg — der Liefer- oder Leistungsvertrag darf geschlossen werden, wenn er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, die ihn an die Bewilligung knüpft. Genau so schreiben wir unsere Verträge. Wer ohne diese Klausel unterschreibt und danach den Antrag stellt, hat den Zuschuss verloren, und daran lässt sich nichts mehr reparieren.

Die Bestätigung zum Antrag kommt vom Fachbetrieb

Für die Heizungsförderung braucht die KfW eine Bestätigung zum Antrag mit einer eigenen Nummer. Sie wird von einem Fachunternehmen oder einem Energieeffizienz-Experten erstellt und enthält Anlage, Kosten und die Nachweise. Ohne diese Nummer lässt sich der Antrag im Portal gar nicht abschicken. Wir erstellen sie mit, weil sie ohnehin auf unseren Daten beruht — aber sie braucht Vorlauf, und der gehört in den Terminplan.

Nach dem Einbau ist der Antrag noch nicht fertig

Nach Abschluss der Arbeiten folgt die Bestätigung nach Durchführung und der Nachweis im Portal — mit Rechnungen, aus denen die förderfähigen Kosten hervorgehen. Auch dafür gibt es Fristen. Wer sie versäumt, bekommt den bewilligten Zuschuss nicht ausgezahlt. Deshalb legen wir die Rechnung von Anfang an so an, dass Förderfähiges und nicht Förderfähiges getrennt ausgewiesen sind.

Was wir immer prüfen

  • Wer ist antragsberechtigt — Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft, Vermieter: die Wege unterscheiden sich

  • Wie viele Wohneinheiten das Gebäude hat — davon hängen die Höchstkosten ab

  • Ob Boni zutreffen — sie hängen an Bedingungen, nicht am Wunsch

  • Ob ein Ergänzungskredit sinnvoll ist — er wird über die Hausbank beantragt und braucht eigene Zeit

Die aktuellen Sätze und Höchstbeträge stehen auf unserer Förderseite; sie ändern sich öfter als dieser Artikel. Was sich nicht ändert, ist die Reihenfolge — und die ist der Teil, an dem es schiefgeht. Fragen zum eigenen Vorhaben: 0176 383 202 79.

 
 
 

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