Ratgeber · Technik
Brandschutz erklärt
Abschottungen nach MLAR: Rohr- und Kabeldurchführungen, Dämmung im Brandfall, zugelassene Systeme und die Dokumentation.
Worum es geht
Ein Gebäude wird in Brandabschnitte geteilt, damit Feuer und Rauch nicht ungehindert durchlaufen. Jede Leitung, die eine solche Wand oder Decke durchdringt, ist ein Loch in dieser Trennung. Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) — in Bayern als Leitungsanlagen-Richtlinie eingeführt — beschreibt, wie diese Löcher wieder verschlossen werden, ohne die Funktion der Leitung zu zerstören.
Rohre: brennbar und nichtbrennbar
Bei brennbaren Rohren — Kunststoffabflussrohren zum Beispiel — schmilzt das Rohr im Brandfall weg und hinterlässt einen freien Kanal. Deshalb kommt dort eine Brandschutzmanschette zum Einsatz: Ein Dämmschichtbildner quillt bei Hitze auf und drückt die Öffnung zu. Manschetten gehören auf beide Seiten der Wand oder unter die Decke — je nach Zulassung des Systems.
Nichtbrennbare Rohre aus Stahl, Kupfer oder Guss brennen nicht, leiten aber Wärme. Hier verhindert eine Dämmung über eine definierte Länge beiderseits des Bauteils, dass sich das Rohr auf der anderen Seite so weit erhitzt, dass dort etwas entzündet wird. Welche Dämmstärke und welche Länge nötig sind, steht in der jeweiligen Zulassung, nicht im Gefühl.
Die Zulassung entscheidet
Eine Abschottung ist nur dann eine Abschottung, wenn sie genau so ausgeführt wird, wie es die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) beschreibt: dasselbe System, dieselbe Wandstärke, derselbe Abstand zum nächsten Durchbruch, dasselbe Restspaltmaß. Zwei Produkte verschiedener Hersteller in einem Durchbruch zu mischen macht die Zulassung ungültig — auch wenn beide für sich zugelassen sind.
Die häufigsten Fehler in der Praxis: zu große Restspalte, zu geringe Abstände zwischen mehreren Durchführungen, Bauschaum statt zugelassenem Mörtel und nachträglich zusätzlich eingezogene Leitungen durch eine fertige Abschottung.
Kabel und Kombischotts
Für Kabelbündel gibt es Weichschotts, Mörtelschotts und Schaumstoffplatten mit Beschichtung. Wo Rohre und Kabel gemeinsam durch eine Öffnung gehen, ist ein Kombischott nötig, dessen Zulassung genau diese Mischung abdeckt. Wird später ein Kabel nachgezogen, muss die Öffnung nach Systemvorgabe wieder verschlossen werden — Restspalte sind der klassische Mangel bei der Abnahme.
Kennzeichnung und Dokumentation
Jede Abschottung bekommt ein dauerhaftes Schild mit Angaben zu Hersteller, System, Feuerwiderstandsklasse, Errichter und Datum. Für die Abnahme gehört zu jeder Abschottung außerdem die Zuordnung zur Zulassung, ein Foto und der Ort im Gebäude. Ohne diese Unterlagen ist im Streitfall nicht nachweisbar, dass richtig gebaut wurde — und der Nachweis liegt beim Errichter.
Wie wir Abschottungen ausführen und dokumentieren, steht auf der Seite Brandschutz nach MLAR.
Allgemeine Hinweise nach dem Stand der Technik. Verbindlich ist die jeweilige Zulassung des eingesetzten Systems und die Landesbauordnung. Für Ihr Objekt gilt, was in Planung und Angebot steht. Stand: September 2026.
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